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   OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03   

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OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03 (https://dejure.org/2003,3207)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.04.2003 - 11 UF 8/03 (https://dejure.org/2003,3207)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. April 2003 - 11 UF 8/03 (https://dejure.org/2003,3207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleichsverfahren: Verfahren bei ungeklärten ausländischen Anrechten auf Seiten des Ausgleichsberechtigten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verfahren über Versorgungsausgleich; Ungeklärte ausländische Anrechte des ausgleichsberechtigten Ehegatten; Vorrang des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich; Aussetzung oder ein Ruhen des Verfahrens; Aufklärung hinsichtlich der ausländischen Anrechte in absehbarer ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren über Versorgungsausgleich; Ungeklärte ausländische Anrechte des ausgleichsberechtigten Ehegatten; Vorrang des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich; Aussetzung oder ein Ruhen des Verfahrens; Aufklärung hinsichtlich der ausländischen Anrechte in absehbarer ...

  • Judicialis

    BGB 1587a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Versorgungsausgleich bei ungeklärten ausländischen Versorgungsanrechten des geschiedenen Ehegatten - Verweisung in schuldrechtlichen Ausgleich? - Aussetzung des Verfahrens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1752
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 15.04.1986 - 4 UF 182/84

    Einstellung eines Versorgungsausgleichsverfahrens bei fehlender Mitwirkung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
    Eine verbreitete Ansicht verneint die Möglichkeit einer Sachentscheidung zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, weil die Voraussetzungen dafür (insbesondere die Feststellung der Höhe der Ausgleichspflicht) nicht gegeben seien (vgl. etwa OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677, 678): .

    Zum Teil wird daraus gefolgert, dass der Ausgleich insgesamt dem schuldrechtlichen Ausgleich vorzubehalten sei (OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 903; OLG Celle FamRZ 2001, 1462, 1463).

    Jedenfalls in derartigen Fallgestaltungen erscheint eine Aussetzung nicht sachgerecht (nach Auffassung des OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690 fehlt insoweit bereits die gesetzliche Grundlage).

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 16 UF 238/99

    Versorgungsausgleich: Behandlung ungeklärter Versicherungszeiten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
    Inhalt dieser Entscheidung kann aus den oben dargestellten Gründen keine bezifferte Ausgleichsentscheidung sein; gleichwohl schließt sie das Verfahren vorläufig ab, und zwar in der Form einer feststellenden Entscheidung, dass ein Versorgungsausgleich zur Zeit nicht stattfinde (OLG Hamm FamRZ 2000, 673, 674; ferner OLG Schleswig FamRZ 1990, 527; im Ergebnis ebenso, allerdings mit anfechtbarer Begründung, OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1494, 1495; ähnlich wohl auch Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, V Rn. 574).

    Für die Verweisung in den schuldrechtlichen Ausgleich fehlt eine hinreichende gesetzliche Grundlage (insoweit zutreffend OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1494, 1495; zu Recht krit. auch Kemnade FamRZ 1986, 690; 1994, 904).

    Die Lösung muss deshalb im Verfahrensrecht, nicht in einer Änderung der Ausgleichsformen gesucht werden (oder mit Hilfe von letztlich willkürlichen Fiktionen ohne tatsächliche Grundlagen; so aber OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1494, 1495 m. abl. Anm. Kemnade): .

  • OLG Celle, 02.10.2000 - 12 UF 64/00
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
    Sie können dann bei der Saldierung unberücksichtigt bleiben (krit. OLG Celle FamRZ 2001, 1462, 1463).

    Zum Teil wird daraus gefolgert, dass der Ausgleich insgesamt dem schuldrechtlichen Ausgleich vorzubehalten sei (OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 903; OLG Celle FamRZ 2001, 1462, 1463).

    Wenn hingegen anzunehmen ist, dass die Aussetzung (etwa mangels objektiv vorhandener und mit angemessenem Aufwand nutzbarer Aufklärungsmöglichkeiten) auf ein dauerndes Ruhen des Verfahrens hinausläuft, dann entbehrt sie eines sinnvollen verfahrensrechtlichen Zwecks im Rahmen einer grundsätzlich von Amts wegen zu treffenden Entscheidung (ebenso OLG Celle FamRZ 2001, 1462, 1463; OLG Hamm FamRZ 2000, 673, 674).

  • OLG Hamm, 03.02.1999 - 6 UF 132/97
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
    Inhalt dieser Entscheidung kann aus den oben dargestellten Gründen keine bezifferte Ausgleichsentscheidung sein; gleichwohl schließt sie das Verfahren vorläufig ab, und zwar in der Form einer feststellenden Entscheidung, dass ein Versorgungsausgleich zur Zeit nicht stattfinde (OLG Hamm FamRZ 2000, 673, 674; ferner OLG Schleswig FamRZ 1990, 527; im Ergebnis ebenso, allerdings mit anfechtbarer Begründung, OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1494, 1495; ähnlich wohl auch Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, V Rn. 574).

    Wenn hingegen anzunehmen ist, dass die Aussetzung (etwa mangels objektiv vorhandener und mit angemessenem Aufwand nutzbarer Aufklärungsmöglichkeiten) auf ein dauerndes Ruhen des Verfahrens hinausläuft, dann entbehrt sie eines sinnvollen verfahrensrechtlichen Zwecks im Rahmen einer grundsätzlich von Amts wegen zu treffenden Entscheidung (ebenso OLG Celle FamRZ 2001, 1462, 1463; OLG Hamm FamRZ 2000, 673, 674).

  • OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98

    Versorgungsausgleich - ausländische Anwartschaften, Realisierbarkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
    Einigkeit besteht darin, dass eine Sachentscheidung im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich mit bezifferten Ausgleichsbeträgen nur möglich ist, wenn die Anrechte auch bei Anwendung strenger Maßstäbe aller Voraussicht nach nicht realisierbar und deshalb wertlos sind (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677, 678; insoweit zustimmend Kemnade FamRZ 2002, 1495, 1496).

    Eine verbreitete Ansicht verneint die Möglichkeit einer Sachentscheidung zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, weil die Voraussetzungen dafür (insbesondere die Feststellung der Höhe der Ausgleichspflicht) nicht gegeben seien (vgl. etwa OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677, 678): .

  • OLG Karlsruhe, 12.10.1993 - 2 UF 149/92

    Versorgungsausgleich; Versorgungsanwartschaften; Rentenversicherung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
    Eine andere Auffassung befürwortet eine Lösung, die direkt oder mittelbar auf eine Aussetzung des Verfahrens (ggf. verbunden mit einer Abtrennung) hinausläuft (Friederici FamRZ 1986, 476, 477; im Ergebnis ebenso, aber nicht immer mit klaren prozessualen Aussagen: OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1122, 1123 ?Abschluss des Verfahrens dadurch, dass eine Entscheidung zur Zeit nicht stattfindet, aber mit der Möglichkeit der Parteien, das Verfahren, wobei wohl das Erstverfahren gemeint ist, weiter voranzutreiben?; ähnlich Kemnade FamRZ 2002, 1495, 1496 mit dem Hinweis, dass die Parteien unabhängig von § 10a VAHRG das Verfahren wieder aufnehmen könnten; vgl. auch Kemnade FamRZ 1994, 904; ferner FamRZ 1986, 690, 691 ?Verfahren für lange Zeit auf Frist legen und damit praktisch zum Ruhen bringen?).

    Für die Verweisung in den schuldrechtlichen Ausgleich fehlt eine hinreichende gesetzliche Grundlage (insoweit zutreffend OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1494, 1495; zu Recht krit. auch Kemnade FamRZ 1986, 690; 1994, 904).

  • BGH, 13.12.1995 - XII ZB 95/93

    Abänderung einer den Versorgungsausgleich wegen ausländischer Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
    Die Entscheidung kann im üblichen Verfahren gem. § 10a VAHRG abgeändert werden (vgl. zur Abänderung von Negativentscheidungen BGH FamRZ 1996, 282, 283).
  • BGH, 22.10.1986 - IVb ZB 59/84

    Ausgleich von Anrechten einer berufsständischen Versorgung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
    Der schuldrechtliche Ausgleich ist in § 1587f BGB und § 2 VAHRG enumerativ geregelt (BGH FamRZ 1987, 149, 159).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 UF 68/01

    Entscheidung des Gerichts über den Versorgungsausgleich bei nicht vollständig

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
    Eine andere Auffassung befürwortet eine Lösung, die direkt oder mittelbar auf eine Aussetzung des Verfahrens (ggf. verbunden mit einer Abtrennung) hinausläuft (Friederici FamRZ 1986, 476, 477; im Ergebnis ebenso, aber nicht immer mit klaren prozessualen Aussagen: OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1122, 1123 ?Abschluss des Verfahrens dadurch, dass eine Entscheidung zur Zeit nicht stattfindet, aber mit der Möglichkeit der Parteien, das Verfahren, wobei wohl das Erstverfahren gemeint ist, weiter voranzutreiben?; ähnlich Kemnade FamRZ 2002, 1495, 1496 mit dem Hinweis, dass die Parteien unabhängig von § 10a VAHRG das Verfahren wieder aufnehmen könnten; vgl. auch Kemnade FamRZ 1994, 904; ferner FamRZ 1986, 690, 691 ?Verfahren für lange Zeit auf Frist legen und damit praktisch zum Ruhen bringen?).
  • OLG Nürnberg, 10.12.1998 - 7 UF 3704/98

    Ausländische Versorgungsanrechte beim Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03
    Einigkeit besteht darin, dass eine Sachentscheidung im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich mit bezifferten Ausgleichsbeträgen nur möglich ist, wenn die Anrechte auch bei Anwendung strenger Maßstäbe aller Voraussicht nach nicht realisierbar und deshalb wertlos sind (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677, 678; insoweit zustimmend Kemnade FamRZ 2002, 1495, 1496).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 8 UF 133/93

    Ausländische Versorgungsanwartschaften; Erwerb während Ehezeit; Inländische

  • OLG Hamm, 30.07.1999 - 6 UF 30/97

    Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs bzgl. erworbener Rentenanwartschaften im

  • OLG Schleswig, 29.09.1989 - 10 UF 262/85
  • OLG Frankfurt, 08.09.2017 - 4 UF 72/17

    Abänderungsverfahren bei vorausgehender Negativentscheidung

    Dagegen bleiben Fälle wie der vorliegende, in dem der Versorgungsausgleich ohne eine Ermittlung etwaiger auszugleichender Anrechte bereits dem Grunde nach ausgeschlossen wurde, außer Betracht... ", auch OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1752ff. und OLG Schleswig, SchlHA 2011, 72-73).
  • OLG Schleswig, 04.08.2010 - 10 UF 153/09

    Rechtsfolgen der Nichtaufklärbarkeit ausländischer Versicherungsanwartschaften

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn in absehbarer Zeit eine Klärung der Rentenanwartschaften zu erwarten ist (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2003, S. 1752 ff.).
  • KG, 20.10.2021 - 19 UF 47/21

    Versorgungsausgleich im Ehescheidungsverbund: Nichtdurchführung mangels

    Diese Handhabung wurde allerdings vor Einführung des VersAusglG von vielen Gerichten so praktiziert und vertreten, war aber auch nach früherem Recht nicht unumstritten (vgl. für einen Negativentscheid nach altem Recht beispielhaft OLG Oldenburg, Beschluss v. 1.4.2003, 11 UF 8/03; OLG Schleswig, Beschluss v. 28.9.1989, 10 UF 262/85 - alle ohne Nennung einer gesetzlichen Grundlage; aA OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 17.2.1998, 8 UF 39/98 unter Hinweis auf Erfordernis einer Sachentscheidung).
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